Barnimer Bauservice Degel
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Der Kernbohrer

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma BBD - Barnimer Bauservice Degel


1. Anerkennung

Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Bedingungen und die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste bzw. deszugrunde liegenden Angebotes der Fa. BBD - Barnimer Bauservice Degel, nachfolgend BBD genannt, an. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Fa. BBD.

 2. Mündliche Absprachen  

Mündliche Absprachen gelten als unverbindlich; sie bedürfen der Schriftform und der

ausdrücklichen Zustimmung der Geschäftsleitung.

3. Gestellung von Wasser und Strom

Vom Auftraggeber sind Wasser und Energie in maximal 50 m Entfernung von der Arbeitsstelle kostenlos zur Verfügung zu stellen. Dabei sind entsprechend dem Auftrag folgende technische Daten zu gewährleisten: Wasserdruck: 1 bar (an der Arbeitsstelle). Elektr. Energie: 230Volt / 16Ampere oder 380 Volt / 32 Ampere.

Kann Wasser und Energie vom Auftraggeber nicht gestellt werden, so ist dieses rechtzeitig mitzuteilen, damit ein entsprechendes Angebot unterbreitet und die Versorgung alternativ gelöst werden kann.

4. Bohrpunkte

Die Bohrpunkte sind unter Angabe der Bohrdurchmesser vom Auftraggeber einzumessen. Einflüsse der Bohrungen auf die Statik eines Bauwerks oder eines Bauteils sind vom

Auftraggeber im Vorwege abzuklären und auch zu vertreten. Erforderliche Abstützungen sind ebenfalls grundsätzlich vom Auftraggeber zu erstellen, soweit diese Arbeiten nicht ausdrücklich mit angeboten wurden.

5. Arbeitsunterbrechung und Wartezeit

Die Auftragsdurchführung darf vom Auftraggeber nur nach vorheriger rechtzeitiger Vereinbarung mit der Fa. BBD unterbrochen werden, anderenfalls werden die Stundensätze entsprechend unserer gültigen Preisliste berechnet.

Dies gilt ebenfalls für die Unterbrechung von Umbauten und Rüstungen sowie bauseitiges Nichtbeachten der Unfall- Verhütungsvorschriften. Kann die Fa. BBD durch Umstände, welche der Auftraggeber zu verantworten hat, nicht mit der Arbeit beginnen, so werden ebenfalls die in der Preisliste aufgeführten Stundensätze berechnet. Dies gilt auch, wenn durch nicht rechtzeitiges Anzeichnen der Bohrpunkte oder durch falsche Angabe der Bohrlochdurchmesser Wartezeiten entstehen sollten.

6. Baustellenverkehr

Wir werden bemüht sein, mit eigener Kraft von der befestigten Straße zur Arbeitsstelle und zurück zu gelangen. Werden Zugmaschinen oder andere Fahrzeuge zusätzlich benötigt, so sind diese vom Auftraggeber auf seine Rechnung zur Verfügung zu stellen. Stellt der Auftraggeber diese Zugmaschinen oder Hilfsfahrzeuge im Bedarfsfall nicht, dann werden

diese von der Fa. BBD mit 10% Aufschlag weiter belastet. Die bei der Fa. BBD anfallenden Wartezeiten werden nach den Stundensätzen der gültigen Preisliste berechnet. Alle Angebote und Preise basieren darauf, dass die Fahrzeuge

der Fa. BBD die Baustelle frei befahren können. Ist dies im Einzelfall nicht erlaubt oder nicht möglich, ist die Fa. BBD berechtigt, den zusätzlichen Aufwand in Rechnung zu stellen.

7. Rechnunqs - u. Zahlungsbedingungen

Baustellen werden - soweit keine andere schriftliche Vereinbarung vorliegt- nach der gültigen Preisliste abgerechnet. Die Rechnungslegung erfolgt auf der Grundlage der

unterzeichneten bzw. zur Unterzeichnung von der Fa. BBD vorgelegten Leistungsberichte. Bei Arbeiten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist der Auftragnehmer berechtigt, 14- tägig Teilrechnungen zu stellen. Unsere Rechnungen sind - sofern nicht anders vereinbart - nach 14 Kalendertagen ohne Abzug fällig. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Umstände bekanntwerden, die nach unserer Ansicht geeignet sind, die Kreditwürdigkeit zu mindern. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% zu berechnen.

8. Sicherheits- und Gewährleistung

Eine über die Dauer der Abnahme hinausgehende Gewährleistung und eine Sicherheitsleistung sind - gemäß VOB, Teil A §§ 13 und 14 - ausdrücklich ausgeschlossen. 

9. Haftung

Für Schäden, die auf schuldhaftes Verhalten von Mitarbeitern oder Einrichtungen der Fa. BBD zurückzuführen sind, haftet die Fa. BBD im Rahmen der Versicherungssumme der von ihr abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

Für nicht sichtbare Leitungsinstallation wird keine Haftung übernommen.

Eine Haftung für Wasserschäden kann von Fa. BBD in keinem Fall übernommen werden. Auch dann nicht, wenn diese vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt wird oder das Absaugen des Oberflächenwassers als Dienstleistung angeboten wird.

Dieser Passus ist unabdingbar und kann durch keinerlei sonstige Auflagen oder Zusagen aufgehoben werden, da das Kühlwasser nur bedingt kontrollierbar abzuleiten ist. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohrpunkte oder dem Nichteinmessen ergeben, trägt der Auftraggeber die volle Haftung. Die Fa. BBD haftet auch nicht

für Schäden, die sich durch Veränderungen der Statik ergeben, wenn bei Bohrungen oder Sägeschnitten Betonstahl durchtrennt oder angeschnitten wird. Höhere Gewalt und evtl. Schäden an Maschinen und Ausrüstungen, die während der Arbeit auftreten, berechtigen die Fa. BBD zur zeitweiligen Unterbrechung des Auftrages ohne Regreßanspruch des Auftraggebers. Termine halten wir - soweit es uns möglich ist - ein. Bei Überschreitung sind Schadensersatzansprüche jedoch ausgeschlossen.

10. Vorbehalte

Ergibt sich nach Arbeitsbeginn, dass die vorgefundenen Verhältnisse nicht den Verhältnissen entsprechen, die dem Angebot zugrunde lagen, ist die Fa. BBD berechtigt, Nachforderungen zu stellen oder vom Auftrag zurückzutreten.

Für die Dauer von 3 Monaten ab Angebotsdatum gelten die angebotenen Preise hinsichtlich der Zeitspanne als verbindlich.

Danach ist die Fa. BBD berechtigt, Preisanpassungen vorzunehmen oder auch von dem Auftrag zurückzutreten.

AGB Stand März 2014